Die Augenärzte Dr. Richter & Dr. Wahl

Fachärzte für Augenheilkunde und Optometrie

Sehschule

Der Begriff

Unter Sehschule versteht man augenheilkundliche Einrichtungen, die auf Diagnose und Therapie von funktionellen Störungen  des ein- und beidäugigen Sehens spezialisiert sind, wobei Augenärzte und Orthoptistinnen ihre jeweiligen Kompetenzen in enger Zusammenarbeit bündeln.

In unserer Ordination nimmt die Sehschule einen breiten Raum ein. Zum einen ist sie zentraler Teil der Kinderaugenheilkunde und zum anderen sind viele Beschwerden auf orthoptische/pleoptische Probleme zurückzuführen.

(Der Begriff Sehschule ist übrigens irreführend und veraltet. Die korrekte Bezeichnung wäre Abteilung für Orthoptik, Pleoptik und Neuroophthalmologie)

Die Orthoptistin

Der Beruf der Orthoptistin gehört zur Gruppe der medizinisch technischen Dienste und beschäftigt sich (auf Grundlage einer hochspezialisierten Ausbildung) mit Prävention, Diagnose und Therapie von Störungen des Einzelauges (Pleoptik), sowie Störungen im Zusammenwirken beider Augen (Orthoptik).

Aufgaben der Sehschule

1) Untersuchung von:

  • Sehvermögen, Stellung, Beweglichkeit und Koordination der Augen
  • räumlichem Sehen
  • Akkommodation
  • Farbtüchtigkeit
  • Kontrastsehen

2) weiterführende Diagnostik und Therapie bei:

  • situationsbedingten Überforderungen des Sehapparates (Bildschirmarbeit)
  • Schielen und Sehschwäche (= Amblyopie)
  • neurologisch bedingten Sehstörungen (Doppelbilder, Augenzittern)

3) Abklärung der Augenbeteiligung bei:

  • Kopfschmerzen
  • Schwindel
  • Zustand nach Schlaganfällen und Schädelverletzungen
  • systemischen Erkrankungen

4) Abklärung okulärer Ursachen bei Leistungsdefiziten von Schulkindern:

  • Legasthenie
  • Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom